Altgoldankauf ist ein wichtiger Kundenservice eines Juwelier-Geschäftes oder Goldschmiede-Ateliers. Doch viele schrecken davor zurück. Dabei ist Altgoldankauf weder schwierig noch unseriös. Im Gegenteil: je transparenter Sie Ihren Kunden alles Schritt erklären, umso mehr werden Sie sein Vertrauen gewinnen und die Kundenbindung stärken.
Am Ende gewinnen alle: der Kunde erhält einen fairen Preis für sein Altgold und kommt seinem Traum-Schmuckstück ein Stück näher. Als Juwelier oder Goldschmied können Sie Ihre Schmuckstücke verkaufen, verdienen eine Marge am Altgoldankauf und haben zufriedene Kunden. Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt, da diese wertvollen Edelmetalle im Wertstoffkreislauf zirkulieren.
In unseren früheren Blogbeiträgen haben wir uns mit der Bedeutung des Altgoldankaufs auseinandergesetzt und was man speziell beim Feingoldbarren-Ankauf beachten muss. Nun stellt sich die Frage, wie sich der Wert eines anzukaufenden Schmuckstückes bewerten lässt.
Nachfolgend erläutern wir an einem Beispiel Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen:
Das Altgold
In unserem Beispiel erhält ein Juwelier oder Goldschmied ein altes Armbandals Anzahlung für ein neues Schmuckstück. Das Armband besteht aus Panzergliedern, wiegt 65 Gramm und hat eine Punzierung mit einem Feingehalt von 585,0 ‰.
- ein Armband aus Panzergliedern
- Gewicht: 65,- gr.
- Feingold Gehalt 585,0 ‰
Legimitation des Anbieters (Kunde):
Bevor Sie mit der Prüfung des Schmuckstücks beginnen, prüfen Sie die Identität des Kunden (Ausweis) und lassen Sie sich bestätigen, dass die angebotene Ware sein Eigentum ist und er darüber verfügen kann. Als Ankäufer haben Sie die Pflicht, die Kundendaten schriftlich zu erfassen und zu dokumentieren.
Prüfen und Wiegen des Armbandes:
Um die Echtheit des Schmucks zu prüfen, gehen Sie wie folgt vor:
- Schneiden Sie einzelne Kettenglieder auf, um sicherzustellen, dass keine Füllmassen enthalten sind.
- Feilen Sie einzelne Kettenglieder an, um sicher zu stellen, dass Sie nicht eine mögliche galvanische Auflage prüfen.
- Entfernen Sie unedle Teile am Armband wie z. B. Stahlfedern im Verschluss etc.
- Wiegen Sie nun das Armband möglichst mit einer geeichten Präzisionswaage (63,20g).
Ermittlung des Feingoldgehaltes
- Nun folgt die eigentliche Prüfung des Feingoldgehaltes mittels a) Strichprobe, oder b) RFA Analyse:
Die Strichprobe ist das ältesten Analyseverfahren und wurde bereits um 600 v. Chr. zur Bestimmung von Feingehalten eingesetzt. Der Gegenstand selbst bleibt bei dieser Untersuchung unbeschädigt, ob Barren oder Münze oder Schmuckstück.
Hierzu wird ein spezielles Säure-Test-Set mit verschiedenen Säuren sowie ein spezieller Prüfstein benötigt. Das zu prüfende Material wird mit einem satten Strich auf den Probierstein gezogen, der danach mit Testsäuren auf Auflösbarkeit geprüft wird. Nicht-Gold wird aufgelöst, Gold bleibt erhalten. Beim 1. Abrieb kann der Fachmann schon erkennen, ob nur ein Überzug oder ein Vollmaterial vorliegt.
Der exakte Feingehalt lässt sich mit der Strichprobe jedoch nur auf ein Karat Gold = 41.66 ‰ ermitteln. Es ist aber möglich, eine Zuordnung zu treffen, da es bei Schmucklegierungen nur wenige Möglichkeiten gibt.
Schnell, exakt und einfach erfolgt die Prüfung mittels RFA-Handanalysatoren, die sofort und direkt Ergebnisse von Laborqualität liefern.
Die RFA Analyse steht für Röntgenfluoreszenz-Analyse. Hierbei handelt es sich um eine zerstörungsfreie Methode zur Analyse der chemischen Elementzusammensetzung einer Probe. Mit ihr lassen sich Art und Menge der messbaren Elemente bestimmen. Die Konzentrationen der Elemente werden unabhängig von ihrer chemischen Bindung in Anteilen von einigen Millionstel Teilen (ppm) bis 100 % analysiert.
In unserem Fall beträgt der Feingoldgehalt 580 ‰.
Errechnung des Edelmetallwerts
- Zunächst errechnen Sie die Feingoldmenge, indem Sie das festgestellte Gewicht mit dem analysierten Feingoldgehalt multiplizieren: 63,20 gr. x 580,0 = 36,66 gr. Feingold
- Der aktuelle Edelmetallkurs (z.B. € 53,70 / g) abzüglich eigene und externe Kosten und eigene Ertragsmarge (z.B. € 2,00,-/ g) ergibt Ihren Ankaufskurs: € 53.700,- minus € 2.000,- / kg = € 51,70 / g Ankaufskurs
- Nun multiplizieren Sie das errechnete Feingoldgewicht mit dem aktuellen Ankaufskurs und Sie erhalten den Gutschriftsbetrages in Euro: 36,66 gr. Feingold x z.B. € 51,70 / g = Gutschriftsbetrag € 1.895,32
Der Kunde kann sich also über eine Gutschrift von 1.895,32 EURO für sein neues Schmuckstück freuen. Und Juwelieren und Goldschmieden eröffnet der Altgoldankauf ein neues Geschäftsfeld.
Im nächsten Beitrag befassen wir uns mit der Weiterverarbeitung und Rückvergütung Ihres Scheiguts bei einer Scheideanstalt.