Seit der Insolvenz der Carl Schaefer GmbH & Co. KG im Juli 2015 wird von Kunden und Lieferanten des Öfteren die Frage gestellt, wie es um die Sicherheit von Edelmetall-Guthaben auf Gewichtskonten bei C.HAFNER bestellt ist.
Zu diesem Thema informieren wir Sie im Folgenden:
Was die Sicherheit von Kundenansprüchen an Edelmetallforderungen angeht, sind wir im Sinne einer offenen und ehrlichen Informationspolitik der Meinung, den Kunden nichts zu versprechen, was nicht eingehalten werden kann.
Beim Kauf von Edelmetall erteilt C.HAFNER dem Kunden eine Gutschrift. Diese Gutschrift begründet einen Anspruch auf Lieferung. Darüber hinaus können keine Sicherheiten eingeräumt werden. Wenn ein Kunde diesen Anspruch absichern/ versichern will, dann empfiehlt sich der Abschluss einer Warenkreditversicherung. Diese muss nicht teuer sein und bietet bei Insolvenz des Schuldners entsprechenden Ausfallschutz.
Im Großen und Ganzen können wir es dem Kunden nicht ersparen, sich aktiv mit der Frage der Sicherheit seines Goldes/ Geldes bei einem Partner auseinanderzusetzen. Hierzu sollte er die Bonität, also wirtschaftliche Stabilität seines Gegenübers, regelmäßig überprüfen. Dies kann heute ohne großen Aufwand über das Internet erfolgen. Größere Unternehmen sind aufgrund des Gläubigerschutzes verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Abschlüsse zu veröffentlichen.
Unser Appell: Machen Sie sich ein Bild von den Unternehmen, denen Sie Ihr Gold oder Geld anvertrauen, und verlassen Sie sich nicht nur auf Hochglanzprospekte und Versprechen, die im Falle eines Falles nicht eingehalten werden können.
Ihr
Dr. Philipp Reisert