Altgoldankauf: Was steckt alles in einer Recyclingkostenabrechnung drin?

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Nachdem wir uns im letzten Blogbeitrag „Altgoldankauf: Berechnung des Preises am Beispiel“ mit dem Ankauf von Altschmuck auseinandergesetzt haben, geht es in unserer Altgold-Reihe nun um die Anlieferung des Altgolds an die Gold- und Silberscheideanstalt und um die Frage, was hinter den Scheidekosten und der sogenannten Vergütungsquote steckt.

Recyclingkostenabrechnung: einfach erklärt  

Zusammengefasst sind Scheidekosten die Prozesskosten, die entstehen, wenn das Altgold bei einer Gold- und Silberscheideanstalt aufgearbeitet wird. Dies sind je nach Kundenauftrag und Art der Aufarbeitung insbesondere Schmelz- und Probekosten sowie Scheidekosten und Metallgebühren. Je nach Kundenwunsch, können diese Einzelkosten auch als Gesamt-Scheidekostenpreis per kg angeboten werden.

Desweiteren werden sog. Vergütungsquoten als Prozentsatz angesetzt, die sich auf das Gewicht des Feinmetalls beziehen. Die Vergütungsquote bringt zum Ausdruck, dass es nicht möglich ist, auch im effizientesten Prozess 100% der enthaltenen Metalle zurückzugewinnen.

Metallgebühren werden hierbei je nach Art des Auftrages individuell zu den Scheidekosten mit eingerechnet.

Ferner fallen Logistikkosten für den Transport bzw. für die Abholung der Ware beim Kunden an.

Die unterschiedlichen Kostenarten sind damit zu erklären, dass das Edelmetallrecycling unterschiedliche Prozesse beinhaltet und diese individuell zu berechnen sind, denn das Scheiden des Altgoldes ist nur ein Teil des gesamten Recyclingprozess. Doch genau diese Unterteilung macht die Abrechnung transparent.

Die Notwendigkeit diese Kosten zu erheben, ist für eine seriöse Gold- und Silberscheideanstalt essentiell. Nicht nur, weil der Recyclingprozess technologisch aufwendig ist, sondern vor allem, um den Kunden eine genaue Analyse über ihr angeliefertes Altgold zu garantieren, sowie die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und den Anforderungen an Umweltschutz gerecht zu werden.

Vereinfachtes Beispiel für die Recyclingkostenabrechnung

Um die Recyclingkostenabrechnung zu veranschaulichen, nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel einer Altgoldanlieferung. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend angegebene Vergütungsquote kein vorgeschriebener Faktor ist und im Markt variieren kann:

Ein Kunde liefert ein Gemisch von 1.000g Altgold (Ketten, Münzen, Ringe, etc.) aus unterschiedlichen Legierungen bei einer Gold- und Silberscheideanstalt an.

Im ersten technischen Prozessschritt wird das Altgold nach Chargen getrennt eingeschmolzen, um den Edelmetallgehalt zu homogenisieren, und anschließend zu einem Barren gegossen.

Im zweiten technischen Prozessschritt erfolgt die Analyse der Edelmetalle des Barrens, d.h. die Edelmetallgehalte an Gold und Silber werden durch sog. Feuerprobe analysiert und die Edelmetallanteile in Kilogramm ausgewiesen.

Platingruppenmetalle werden nach Kundenanforderung in einem separaten Analyseweg ermittelt.

Generierung der Edelmetall Inhalte:

Die Errechnung der Edelmetall Inhalte ist ein relativ einfacher Rechenweg:

Edelmetallgewicht nach dem Schmelzen multipliziert mit dem Edelmetallgehalt = Edelmetallinhalt.

Anliefergewicht:                                                      1.000,- gr.

Gewicht nach dem Schmelzen:                                992,60 gr.

Feingoldgehalt analysiert:                                         585,0

Feinsilbergehalt analysiert:                                       182,0 ‰

Errechnung des brutto Feingoldinhaltes:              

992,60 gr. x 585,0 ‰ = 580,67 gr. Feingold

Errechnung des netto Feingoldinhaltes nach Abzug der Au Vergütungsquote:

580,67 gr. multipliziert mit der Feingold                                                                                                     

Vergütungsquote z.B. 99,8 % = 579,51 gr. Feingold

Errechnung des brutto Feinsilber Inhaltes:          

992,60 gr. x 182,0 ‰ = 180,65 gr. Feinsilber

Errechnung des netto Feinsilber Inhaltes Abzug der Ag Vergütungsquote:                                          

180,65 gr. multipliziert mit der Feinsilber                                                                     

Vergütungsquote z.B. 99,0 % = 178,84 gr. Feinsilber

Es wird nun die Recyclingkostenabrechnung erzeugt. Dort werden die Edelmetalle dem Gewichtskonto des Kunden gutgeschrieben, sowie die anfallenden Recyclingkosten berechnet und fakturiert:

Auf dieses Scheidgut anfallende Scheidekosten:                             111,50 Euro

Logistikkosten:                                                                                            25,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass in dieser Beispielrechnung die Angaben unverbindlich sind.

Wie geht es dann weiter?

Der Kunde beauftragt die Gold- und Silberscheideanstalt, z.B. das Feingold und -Silber zum Tages-Ankaufskurs anzukaufen (Basis für Edelmetallkurse bei den Gold- und Silberscheideanstalten ist häufig Refinitiv, früher Thomson Reuters) und/oder auf sein Gewichtskonto zu buchen.

Fazit

Gegenseitiges Vertrauen zwischen dem Kunden und einer Gold- und Silberscheideanstalt ist notwendig und ist nur dann gegeben, wenn die Recyclingkosten offen und transparent mit dem Kunden kommuniziert werden. Der Edelmetallgehalt sollte präzise analysiert und das Gold durch das Recycling ökologisch einwandfrei wieder in den Kreislauf gebracht werden. Wenn diese Faktoren gewährleistet sind, können Sie Ihr Altgold mit einem guten Gewissen bei dieser Gold- und Silberscheideanstalt anliefern.